Bestimmungen für die Durchführung von Leistungswettbewerben der Feuerwehren im Land Niedersachsen
7. überarbeitete Auflage 2012
1. Zielsetzung
Leistungswettbewerbe in den niedersächsischen Feuerwehren sollen dazu dienen, den Übungsdienst entsprechend der Feuerwehrdienstvorschrift 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" (FwDV 3 – Stand: Februar 2008) anzuregen.
Die allgemeine Ausbildung und die Durchführung von Einsatzübungen unter Annahme realer Gegebenheiten muss in allen Feuerwehren vorrangig betrieben werden. Leistungswettbewerbe sollen diesen Ausbildungs- und Übungsdienst fördern, aber keine neuen, nur auf einen Wettbewerb ausgerichteten Übungsgrundlagen schaffen. Im Besonderen soll die Ausbildung zur Wahrnehmung aller Funktionen in der Gruppe gefördert werden. Diesem Ziel dient die Umstellung der Gruppe durch Losentscheid. Mit der Vermeidung kritischer Übungsteile werden Unfallgefahren eingeschränkt und damit die Unfallverhütung gezielt herausgestellt.
Es wird mit diesen Bestimmungen die Voraussetzung geschaffen, dass die FwDV 3 ihre, die Tätigkeiten der einzelnen Funktionen regelnde Vorgabe erfüllt, nicht aber die handwerkliche Ausführung von Befehlen in eine exakt vorgeschriebene Ausführung festlegt.
Mit der besonderen Beurteilung
des Gesamteindrucks der Gruppe während der ganzen Übung (Auftreten und Verhalten),
des Pflegezustandes von Fahrzeug, Ausrüstung und Gerät (einschl. persönlicher Ausrüstung),
des Auftretens der Gruppenführerin / des Gruppenführers,
wird unterstrichen, dass neben den Zielsetzungen im Ausbildungs- und Übungsbereich auch auf eine angemessene Disziplin und auf das äußere Erscheinungsbild der am Leistungswettbewerb teilnehmenden Feuerwehrangehörigen großer Wert gelegt wird.
Zur Vermeidung von Unsicherheiten der Wettbewerbsgruppen wie auch der Wertungsrichterinnen und Wertungsrichter ist es unerlässlich, diese Bestimmungen unverändert für alle Vorentscheidungswettbewerbe zu übernehmen.
Teilnehmergruppen, die am Regional- und Landesentscheid teilnehmen, müssen sich bei Vorentscheidungswettbewerben nach diesen Bestimmungen qualifiziert haben.
Jede Wettbewerbsgruppe tritt mit einer Gruppenführerin / einem Gruppenführer und acht weiteren Feuerwehrangehörigen zum Leistungsentscheid an. Die Wettbewerbsgruppe wird aus bis zu zwölf zum Wettbewerb angetretenen Feuerwehrangehörigen gebildet (s. 4.2.1 dieser Bestimmungen). Jeder Feuerwehrangehörige darf in einem Leistungsentscheid nur einmal zu einer Wettbewerbsübung antreten.
2.2
Dem Gerät entsprechend werden die Gruppen eingeteilt in:
Wertungsgruppe 1 =
alle Teilnehmergruppen, die mit einer fest eingebauten FPN arbeiten.
Wertungsgruppe 2 =
alle Teilnehmergruppen, die mit einer PFPN arbeiten.
Tanklöschfahrzeuge sind bei den Wettbewerben zugelassen.
Die technischen Möglichkeiten der eingesetzten Fahrzeuge zur Wasserversorgung können genutzt werden:
Wasserversorgung nur aus offenem Gewässer (Saugbetrieb).
Nur Tankbetrieb.
Tank- und Saugbetrieb.
Die Saugleitung muss immer gem. Wettbewerbsbestimmungen ordnungsgemäß hergestellt werden.
Gruppen, die mit einem Fahrzeug teilnehmen deren PFPN auf einem dafür zugelassenen
Auszug betrieben wird, starten in Wertungsgruppe 1.
2.3
Alle beim Leistungswettbewerb eingesetzten Fahrzeuge, die persönliche und technische
Ausrüstung und die Geräte müssen den Bestimmungen der Verordnung für die Freiwilligen Feuerwehren, den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) den Merkblättern der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV), der Normung (DIN) oder entsprechender technischer Bestimmungen und der StVZO in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die vollständige persönliche Ausrüstung nach Anhang 9 dieser Bestimmungen ist Voraussetzung zur Teilnahme am Leistungswettbewerb. Sie muss ggf. vor dem Start nachgebessert werden.
Das „Hollandtuch“ ist als alleiniger Nackenschutz zulässig.
Der Kugelhahnverteiler PN 16 nach DIN 14 345 ist bei den Leistungswettbewerben nicht zugelassen.
Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte sollen in einem gepflegten Zustand vorgeführt werden.
2.4
Erfordernisse an den Übungsplatz und erforderliche Ausrüstung:
Die Herrichtung des Übungsplatzes und der Übungsstrecken ergibt sich aus der Gesamtdarstellung. Bei dem in den Bestimmungen genannten "Verteilerbereich" handelt es sich um die Fläche (3 m x 8 m) zwischen Hindernis und Verteilerlinie (s. zeichnerische Darstellung).
Die technische Ausrüstung der Wettbewerbsgruppen ergibt sich aus der Zielsetzung dieser
Übung:
Absetzen von Meldungen über Funk
Brandbekämpfung mit Wasserentnahme aus einem offenen Gewässer
Einsatz einer Steckleiter.
2.4.1
Erforderliche technische Ausrüstung:
Gerät zur Wasserentnahme, Wasserförderung und Wasserabgabe,
zwei Steckleiterteile (werden vom Ausrichter gestellt),
drei Schlauchhalter.
a)Schlauchmaterial
4 Längen A-Saugschlauch je 1,60 m
4 Längen B-Druckschlauch je 20,0 m
6 Längen C-Druckschlauch je 15,0 m
Alle Rollschläuche doppelt gerollt, Schlauchtrageeinrichtungen, mit Ausnahme von Schlauchtragekörben, sind nicht zugelassen.
b)Strahlrohre
1 Mehrzweckstrahlrohr B mit Mundstück
2 Mehrzweckstrahlrohre C mit Mundstück
1 Stützkrümmer
Der Einsatz von Hohlstrahlrohren ist nicht zulässig.
c)Funkgeräte
4 Handfunkgeräte (werden vom Ausrichter gestellt)
2.4.2
Die Plattform für den Leitereinsatz (s. zeichnerische Darstellung) muss den statischen Erfordernissen entsprechen und gegen Umkippen gesichert sein.
Zeittakt 1
umfasst den Übungsteil Kuppeln der Saugschläuche. Er beginnt mit der Berührung
der Kupplungen des Saugkorbes und des ersten Saugschlauches und endet mit dem Eintauchen (Berührung) in das Wasser.
Zeittakt 2
umfasst den Übungsteil Verlegen der B-Leitung durch den Angrifstrupp. Er beginnt mit dem Überrollen des B-Schlauches oder beim Übertreten der Grundlinie durch den Angriffstrupp und endet mit dem "Wasser Marsch!" - Kommando der Angriffstruppführerin / des Angriffstruppführers an die Maschinistin / den Maschinisten. Dazu muss die Angriffstruppführerin / der Angriffstruppführer den markierten Punkt in Höhe des Hindernisses (s. zeichnerische Darstellung) erreicht haben. Beim Zeittakt 2 muss der B-Schlauch am Verteilerpunkt an den Verteiler angekuppelt werden. Vor dem "Wasser Marsch!" - Kommando des ATrFü muss der Verteiler auf dem Verteilerpunkt liegen. Das Setzen des Verteilers ist Bestandteil des Zeittaktes 2.
Zeittakt 3
umfasst den Übungsteil Vornahme B-Rohr. Er beginnt mit dem Überrollen des B-Schlauches oder beim Übertreten der Verteilerlinie durch den Angriffstrupp und endet mit dem Abklappen des Übungszieles. Bei der Verwendung von Kanistern zählt der Aufschlag auf der Erde.
Zeittakt 4
umfasst den Übungsteil Vornahme 2. Rohr. Er beginnt mit dem Wort "Vor!" aus der Einsatzbefehl-Wiederholung der Schlauchtruppführerin / des Schlauchtruppführers und endet mit dem Abklappen des Übungszieles. Bei der Verwendung von Kanistern zählt der Aufschlag auf der Erde.
Gesamtübung
Die Gesamtübung ist innerhalb von zehn Minuten durchzuführen. Die Zeitnahme beginnt mit dem Wort "fertig!" des Befehls der Gruppenführerin / des Gruppenführers "Zum Einsatz fertig!" und endet mit der Abmeldung der Gruppe bei der Bahnleiterin / dem Bahnleiter.
Wird die zulässige Gesamtzeit um mehr als drei Minuten überschritten, hat die Bahnleiterin
/ der Bahnleiter die Übung abzubrechen.
Fahrzeuge, Ausrüstungen und Geräte dürfen nicht durch handwerkliche Veränderungen
"aufbereitet" werden. Bei Manipulationen am Fahrzeug, an den Ausrüstungen oder Geräten kann die Wettbewerbsgruppe durch Beschluss der Wettbewerbsleitung disqualifiziert werden. Alle Geräte müssen voll funktionsfähig sein.
3.2.2
Die Niederschraubventile am Druckstutzen der Pumpe und des Verteilers müssen zu Beginn der Übung geschlossen sein.
3.2.3
Die Gruppenführerin / der Gruppenführer kann neben den Einsatzbefehlen auch ergänzende Hinweise geben; eine handwerkliche Mithilfe ist untersagt.
3.2.4
Alle Einsatzbefehle sind mit einer deutlichen, verständlichen, Aussprache zu wiederholen, alle "Wasser Marsch!" - Kommandos durch ein deutliches "Verstanden" (Armheben oder Zuruf) zu bestätigen. Befehle, Kommandos und Meldungen dürfen nicht abgelesen werden. In den Einsatzbefehlen muss die Reihenfolge: "Einheit" – "Auftrag" – "Mittel" – "Ziel" – "Weg" genau eingehalten werden.
3.2.5
Fällt die Feuerlöschkreiselpumpe aus, so ist die Übung nach Ablauf von insgesamt
13 Minuten von der Bahnleiterin / vom Bahnleiter abzubrechen. Eine Wiederholung ist unzulässig. Defekte Schläuche können ohne Befehl der Gruppenführerin / des Gruppenführers ausgewechselt werden.
3.2.6
Fällt ein Funkgerät aus, übernimmt die eingeteilte Wertungsrichterin / der Wertungsrichter die Aufgaben der "Gegenstelle".
3.2.7
Den Anordnungen der Wettbewerbsleitung und der Bahnleitung ist unverzüglich zu folgen. Einspruch gegen eine getroffene Fehlerbewertung kann nur von der Gruppenführerin / dem Gruppenführer erhoben werden. Bei ungebührlichem Benehmen von Mitgliedern der Wettbewerbsgruppen sowie der begleitenden Wehrangehörigen beim Wettbewerb, danach und während der Abschlussveranstaltung, kann die Wettbewerbsgruppe durch die Wettbewerbsleitung disqualifiziert werden.
4. Darstellung der Wettbewerbsübung
4.1
Allgemeines
Die Durchführung dieser Wettbewerbsübung erfolgt nach den Regelungen der Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV):
FwDV 1 "Grundtätigkeiten - Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz"
FwDV 10 "Die tragbaren Leitern"
Grundlage für die Durchführung der Wettbewerbsübung ist eine Übungslage, die wie folgt angenommen wird. Übungslage
Die Ortsfeuerwehr X ist von der Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL) während der Mittagszeit zu einem Feuer im Dachgeschoss eines im Rohbau befindlichen Einfamilienhauses mit Flachdachanbau (Garage) alarmiert worden. Die Ortsfeuerwehr rückt in Gruppenstärke aus. Beim Eintreffen am Einsatzort stellt die Gruppenführerin / der Gruppenführer fest, dass ein in unmittelbarer Nähe rechts vom Brandobjekt gelegenes Fachwerkhaus mit Reetdach stark gefährdet ist. Die Flammen drohen auf dieses Gebäude überzugreifen. Personen sind nicht gefährdet; Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Feuerwehr sind nicht erforderlich.
Aus den zum Wettbewerb angetretenen Feuerwehrangehörigen (s. 2.1 dieser Bestimmungen) werden außerhalb der zugewiesenen Wettbewerbsbahn die drei Trupps ausgelost (wer Truppführer bzw. Truppmann ist, entscheidet der jeweilige
Trupp selbst); Gruppenführerin / Gruppenführer, Maschinistin / Maschinist und Melderin / Melder sind vorbestimmt. Die Funktionskennzeichen werden angelegt. Die nicht ausgelosten Feuerwehrangehörigen verlassen den Auslosungs- / Checklistenbereich.
Danach wird das Fahrzeug und die Ausrüstung der Gruppe lt. Checkliste (s. Fehlerkatalog Seite 24) geprüft.
Vor Beginn der Übung überprüft die Gruppe die vom Ausrichter gestellten Geräte. Das Fahrzeug und die PFPN sind vor Beginn der Übung in Stellung zu bringen. Bei Fahrzeugen, bei denen die Saugschläuche auf dem Dach verlastet sind, können vor Beginn der Übung 4 Saugschläuche auf dem Ablageplatz abgelegt werden.
Nach Abschluss der Übung und dem Verlasten der vom Fahrzeug entnommenen und für die Wettbewerbsübung verwendeten Ausrüstung und Geräte (Schlauchmaterial wird gerollt auf dem Ablageplatz abgelegt oder gerollt im Fahrzeug verlastet) tritt die Gruppe hinter dem Fahrzeug an; die Gruppenführerin / der Gruppenführer meldet sie bei der Bahnleiterin / beim Bahnleiter ab.
Die vor Übungsbeginn auf dem Ablageplatz abgelegten Saugschläuche sind vor dem
Übungsende wieder auf dem Ablageplatz abzulegen.
4.2.4
Die Sonderprüfungen werden anschließend außerhalb der Wettbewerbsbahn durchgeführt.
5. Tätigkeiten (Erläuterung zur Ausführung)
5.1
DIE GRUPPE
rückt nach Aufforderung der Bahnleiterin / des Bahnleiters in die Wettbewerbsbahn ein. Fahrzeugtüren sind geschlossen. Es wird Aufstellung genommen (s. zeichnerische Darstellung).
Die Gruppenführerin / der Gruppenführer lässt die Gruppe hinter dem Fahrzeug antreten, meldet sie der Bahnleiterin / dem Bahnleiter, erhält die Lage: „Feuer im Dachgeschoss,
Gefahr der Ausbreitung“ und den Auftrag: „Brandbekämpfung“. Die Gruppenführerin / der Gruppenführer wiederholt den Auftrag. Die Gruppenführerin / der Gruppenführer teilt der Gruppe die Lage mit und erteilt die Einsatzbefehle.
5.2.2
Nach einer kurzen Lageschilderung gibt sie / er das Bereitstellungskommando:
"Wasserentnahmestelle: Offenes Gewässer
Verteiler: 40 m vor dem Gebäude
Zum Einsatz fertig!"
und erkundet danach die Einsatzstelle.
Die Gruppenführerin / der Gruppenführer und die Melderin / der Melder gehen über die Verteilerlinie in Richtung Einsatzstelle und erkunden. Die Gruppenführerin / der Gruppenführer setzt über Funk eine Lagemeldung ab. Das HFG kann vor Beginn der Übung "am Mann sein"; es muss bei "Fahrzeug fahrbereit" nicht auf dem Fahrzeug verlastet sein.
5.2.3
Meldet über Funk (Standort zwischen Ziellinie und Verteiler):
"Florian Einsatzleitung von Florian (eigener Wehrname) --- kommen!"
-o-o-o-o-o-o-
"Lagemeldung: Feuer im Dachgeschoss, Gefahr der Ausbreitung, Verstärkung erforderlich, kommen!"
Der Funkspruch darf nicht abgelesen werden.
5.2.4
Gibt folgende Einsatzbefehle und nimmt deren Wiederholungen entgegen:
"Angriffstrupp: Zur Abriegelung mit B-Rohr zur rechten Gebäudeseite vor! Trupp verlegt Leitung selbst!"
"Wassertrupp: Zur Brandbekämpfung 1. Rohr auf das Flachdach über Steckleiter vor!"
"Melder: Lagemeldung:
Ein B- und ein C-Rohr im Einsatz.“
(nach Rückmeldung des Melders vom Leitereinsatz und nach dem Befehl zum Einsatz des B- und C-Rohres)
"Melder:Verteiler übernehmen!"
(nach erfolgter Lagemeldung des Melders)
"Schlauchtrupp: Zur Sicherung des Nachbargebäudes 2. Rohr vor!"
Die Maschinistin / der Maschinist bedient die FPN / PFPN.
(persönliche Ausrüstung lt. Anhang 9)
5.3.1
Nach dem Bereitstellungskommando der Gruppenführerin / des Gruppenführers unterstützt
die Maschinistin / der Maschinist die Trupps beim Entnehmen der Geräte, legt die erforderlichen Kupplungsschlüssel, den Saugkorb sowie die Halte- und die Ventilleine bereit, startet das Fahrzeug bzw. die PFPN, stellt die Betriebsbereitschaft der Feuerlöschkreiselpumpe her und kuppelt das Prüfmanometer an den Abgangsstutzen für die B-Leitung an.
Die Ventil- / Halteleine darf nicht vorbereitet (herausgezogen) werden.
Das Einschalten des Nebenantriebs der Pumpe darf erst nach dem Bereitstellungskommando
erfolgen.
5.3.2
Kuppelt die Saugleitung nach dem Kommando der Wassertruppführerin / des Wassertruppführers an, meldet "Fertig!", befestigt die Halteleine am Gerät (nicht an den Ventilspindeln) und legt die Ventilleine neben der Feuerlöschkreiselpumpe ab.
5.3.3
Meldet "Verstanden!" nach dem Kommando der Angriffstruppführerin / des
Angriffstruppführers, öffnet das Ventil und bedient die Feuerlöschkreiselpumpe.
Der Pumpenausgangsdruck darf 8 bar nicht überschreiten. Zur Kontrolle wird ein durch den Ausrichter zu stellendes Prüfmanometer (mit Füllung und Schleppzeiger) verwendet, das von der Maschinistin / vom Maschinisten anzukuppeln ist.
Das Manometer wird vom Wertungsrichter ausgehändigt oder auf dem Ablageplatz bereit gelegt. Während des Wettbewerbes muss es einheitlich gehandhabt werden.
Die Melderin / der Melder begleitet die Gruppenführerin / den Gruppenführer bei der Erkundung der Einsatzstelle, unterstützt den Wassertrupp beim Leitereinsatz, gibt über Funk eine Lagemeldung, bedient auf Befehl der Gruppenführerin / des Gruppenführers den Verteiler und unterstützt den Wassertrupp bei Rücknahme der Steckleiter.
(persönliche Ausrüstung lt. Anhang 9)
5.4.1
Eilt nach dem Befehl an den Wassertrupp zum Lagerplatz der Steckleiterteile, trägt diese zusammen mit dem Wassertrupp zum Einsatzort, unterstützt beim Aufrichten, sichert die Leiter an beiden Leiterholmen bis der Wassertrupp aufgestiegen ist, eilt zur Gruppenführerin / zum Gruppenführer zurück und meldet "Leitereinsatz beendet".
5.4.2
Nimmt den Befehl der Gruppenführerin / des Gruppenführers entgegen und wiederholt:
"Melder: Lagemeldung:
Ein B- und ein C-Rohr im Einsatz.",
eilt zum Fahrzeug und setzt bei frei gesprochenem Text folgende Nachricht ab:
"Florian Einsatzleitung von Florian (eigener Wehrname) --- kommen!"
-o-o-o-o-o-o-
"Lagemeldung: Ein B- und ein C-Rohr im Einsatz --- kommen."
-o-o-o-o-o-o
wartet Antwort der Gegenstelle ab,
eilt zur Gruppenführerin / zum Gruppenführer und meldet "Auftrag ausgeführt!"
Die Bedienung des HFG ist am Fahrzeug vorzunehmen. Der Funkspruch darf nicht
abgelesen werden.
5.4.3
Wiederholt den Befehl "Melder: Verteiler übernehmen", übernimmt den Verteiler, kuppelt ggf. die Leitungen an, bestätigt "Wasser-Marsch" - Kommandos mit "Verstanden!" oder Handzeichen und öffnet die Ventile.
Die Melderin / der Melder darf folgendermaßen eingesetzt werden:
Die Gruppenführerin / der Gruppenführer kann nach Beendigung des Zeittaktes 2 durch den ATr (wenn die B-Leitung zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefüllt ist) sofort nach seiner Lagemeldung den Befehl erteilen: "Melder: Verteiler übernehmen". Der ATrM ist damit – wenn der Melder übernommen hat – von der Sicherung des Verteilers befreit und kann den ATrFü beim Transport der 6 C-Schläuche und der Einsatzausrüstung unterstützen. Danach läuft der Einsatz wieder wie im Ablauf vorgegeben. Im Fortgang der Übung muss dem Melder erneut die Übernahme des Verteilers befohlen werden. Je nach Situation und Fortschritt der Übung ist somit ein mehrfacher Befehl "Melder: Verteiler übernehmen" möglich.
5.4.4
Die Melderin / der Melder sichert die Leiter an beiden Leiterholmen, bis der
Wassertrupp abgestiegen ist und unterstützt den Wassertrupp bei der Rücknahme der Steckleiter.
Der Angriffstrupp setzt den Verteiler und verlegt die B-Leitung um den als Sichtblende abgesteckten Platz (Zeittakt 2). Der Angriffstruppmann sichert den Verteiler, bis die B-Leitung gefüllt ist oder vom Schlauchtrupp bzw. der Melderin / dem Melder übernommen wurde. Der Trupp legt ausreichend C-Schläuche im Verteilerbereich ab, stellt sich ausgerüstet am Verteiler bereit und führt anschließend die Brandbekämpfung mit einem B-Rohr durch. Er verlegt seine Leitung selbst (Zeittakt 3).
(persönliche Ausrüstung lt. Anhang 9. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung ergibt sich aus den Abschnitten 5.5.2 und 5.5.3 dieser Bestimmungen)
5.5.1
Der Angriffstrupp wiederholt das Kommando "Zum Einsatz fertig!", verlegt 2 B-Schläuche, die in einem markierten Bereich gekuppelt werden (s. zeichnerische Darstellung) und setzt den Verteiler. Er kuppelt die B-Leitung an den Verteiler an. Die Angriffstruppführerin / der Angriffstruppführer eilt zum markierten Platz in das Blickfeld der Maschinistin / des Maschinisten und befiehlt: "Wasser Marsch!" Beim "Wasser-Marsch!" - Kommando müssen sich die Kupplungen innerhalb der Markierung befinden. Der Angriffstruppmann sichert den Verteiler bis die B-Leitung gefüllt ist oder von einem Angehörigen des Schlauchtrupps oder der Melderin / dem Melder übernommen wird. Während dessen kann der ATrFü die 6 C-Schläuche und die
Einsatzausrüstung des ATr vom Fahrzeug zum Verteilerbereich holen.
Das Kuppeln der beiden B-Schläuche durch den ATr kann von beiden oder einem Truppangehörigen durchgeführt werden. Vor dem "Wasser Marsch"-Kommando des ATrFü muss der Verteiler auf dem Verteilerpunkt liegen.
Bei gefüllter B-Leitung kann der ATrM den Verteiler unbeaufsichtigt lassen.
Der Angriffstrupp legt ausreichend C-Schläuche (6 Stück) im Verteilerbereich ab, rüstet sich mit C-Rohr und 1 Schlauchhalter aus und stellt sich im Verteilerbereich bereit. Die Angriffstruppführerin / der Angriffstruppführer meldet der Gruppenführerin / dem Gruppenführer "Angriffstrupp einsatzbereit".
Die Angriffstruppführerin / der Angriffstruppführer wiederholt den Einsatzbefehl "Angriffstrupp: Zur Abriegelung mit B-Rohr zur rechten Gebäudeseite vor! Trupp verlegt Leitung selbst!"
Der Angriffstrupp rüstet sich am Fahrzeug mit B-Rohr, Stützkrümmer und 2 B-Schläuchen aus, verlegt die Leitung vom Verteiler zur Einsatzstelle, die Angriffstruppführerin / der Angriffstruppführer befiehlt innerhalb des markierten Bereichs (s. zeichnerische Darstellung): "B-Rohr - Wasser Marsch!".
Wenn beim Befehl "B-Rohr-Einsatz"
kein Wasser am Verteiler ist
oder der Verteiler vom STr oder Me (noch) nicht bedient wird,
kann der ATr an der Verteilerlinie mit dem Beginn des Zeittaktes 3 warten, bis der
Verteiler bedient wird.
Das Ankuppeln von B-Rohr und Stützkrümmer und das Kuppeln der beiden B-Schläuche durch den ATr kann von beiden oder von einem Truppangehörigen durchgeführt werden. An das B-Strahlrohr / Stützkrümmer wird der B-Schlauch gemeinsam durch ATrFü und ATrM angekuppelt.
Für das Kuppeln von B-Rohr und Stützkrümmer ist kein bestimmter Platz vorgeschrieben.
Der Wassertrupp richtet die Wasserentnahme her (Zeittakt 1) und stellt sich ausgerüstet am Verteiler bereit. Nach seinem Einsatzbefehl geht der Wassertrupp über die Steckleiter mit dem 1. Rohr vor. Er nimmt die Steckleiter nach "Zum Abmarsch fertig!" zurück.
(persönliche Ausrüstung lt. Anhang 9. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung ergibt
sich aus Abschnitten 5.6.1 und 5.6.2 dieser Bestimmungen.)
Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer befiehlt: "4 Saugschläuche!". Der Wassertrupp bringt mit Unterstützung des Schlauchtrupps die Saugschläuche an die Wasserentnahmestelle und beginnt mit dem Kuppeln. Die zu kuppelnden Saugschläuche dürfen beim Kuppeln keine Bodenberührung haben, dies gilt auch für den 1. Saugschlauch wenn der Saugkorb gekuppelt wird. Der Wassertruppmann legt die Halteleine mit Mastwurf mit Spierenstich oder Zimmermannsschlag und zwei Halbschlägen an, die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer hakt die Ventilleine am Saugkorb ein und wirft diese zur Feuerlöschkreiselpumpe. (Trageweise der Saugschäuche s. Anhang 7)
Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer befiehlt: "Saugleitung hoch!" - und nach dem "Fertig!" der Maschinistin / des Maschinisten - "Saugleitung zu Wasser!". Danach rüstet sich der Wassertrupp mit C-Rohr und 1 Schlauchhalter aus und stellt
sich im Verteilerbereich bereit. Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer meldet der Gruppenführerin / dem Gruppenführer "Wassertrupp einsatzbereit". Die Ausrüstung (C-Strahlrohr, 1 Schlauchhalter) kann im Verteilerbereich abgelegt oder in der Hand gehalten werden.
5.6.3
Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer wiederholt den Befehl "Wassertrupp: Zur Brandbekämpfung 1. Rohr auf das Flachdach über Steckleiter vor!"
Der Wassertrupp legt seine Ausrüstung ab, eilt zum Ablageplatz, nimmt mit der Melderin / dem Melder die Steckleiterteile auf, geht zum Einsatzort vor, steckt dort beide Leiterteile zusammen und richtet die Leiter auf (s. Anhang 8). Sicherung der Leiter gegen Überschlag durch Fuß auf Holm bzw. untere Sprosse; sichern nur mit einer Hand ist nicht ausreichend. Danach wird die Einsatzausrüstung zum Einsatzort geholt.
5.6.4
Der Wassertruppmann kuppelt das 1. Rohr an die Leitung an; danach geht der
Wassertrupp über die vom Melder gesicherte Leiter auf das Flachdach vor. Beim Besteigen
der Leiter müssen beide Hände die Sprossen im Klammergriff umfassen.
Der Wassertrupp wirft seine Feuerwehrleine mit Feuerwehrleinenbeutel von der Plattform nach unten. Der Schlauchtrupp schlägt die C-Leitung und Strahlrohr mit doppeltem Ankerstich oder Mastwurf (über beide Kupplungen) und Halbschlag an; der Wassertrupp zieht die C-Leitung hoch, der Schlauchtrupp führt. Der Wassertrupp befestigt die C-Leitung mit einem Schlauchhalter am Gerüst. Die Wassertruppführerin / der Wassertruppführer befiehlt: "1. Rohr - Wasser Marsch!".
5.7
SCHLAUCHTRUPP
Der Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp bei der Herrichtung der Wasserentnahme, stellt sich danach ausgerüstet am Verteiler bereit, sichert und bedient ihn bei Bedarf. Der Schlauchtrupp legt die C-Leitung für das 1. Rohr vom Einsatzplatz zum Verteiler. Nach seinem Einsatzbefehl legt der Schlauchtrupp seine C-Leitung für das 2. Rohr selbst (Zeittakt 4).
(persönliche Ausrüstung lt. Anhang 9. Die feuerwehrtechnische Ausrüstung ergibt
sich aus Abschnitt 5.7.2 dieser Bestimmungen.)
5.7.1
Der Schlauchtrupp unterstützt den Wassertrupp beim Herrichten der Wasserentnahmestelle. Die zu kuppelnden Saugschläuche dürfen beim Kuppeln keine Bodenberührung
haben, dies gilt auch für den 1. Saugschlauch wenn der Saugkorb gekuppelt wird.
Der Schlauchtrupp rüstet sich mit C-Rohr und 1 Schlauchhalter aus, stellt sich im Verteilerbereich bereit, legt ggf. seine Ausrüstung ab und meldet der Gruppenführerin / dem Gruppenführer "Schlauchtrupp einsatzbereit".
Der Schlauchtrupp muss sich vor Beginn der Unterstützung des WTr (Vornahme des 1. Rohres) einsatzbereit melden.
Der Schlauchtrupp darf den Verteiler übernehmen, obwohl er sich noch nicht einsatzbereit gemeldet hat.
5.7.3
Nach dem Einsatzbefehl an den Wassertrupp eilt der Schlauchtrupp zum Einsatzplatz,
verlegt eine C-Länge als Schlauchreserve in Form einer Bucht zur Seite oder nach hinten, schlägt die C-Leitung und das Strahlrohr an, führt beim Hochziehen, bestätigt das "Wasser Marsch!"- Kommando und verlegt danach die C-Leitung zum Verteiler.
5.7.4
Die Schlauchtruppführerin / der Schlauchtruppführer wiederholt den Einsatzbefehl:
"Schlauchtrupp: Zur Sicherung des Nachbargebäudes 2. Rohr vor!". Der Schlauchtrupp rüstet sich aus und legt seine Leitung selbst. Die Aufnahme des Strahlrohres und der C-Schläuche darf erst nach dem "vor" durch den STrFü erfolgen. Als Schlauchreserve ist eine C-Länge in Form einer Bucht zur Seite oder nach hinten zu verlegen. Bei Verwendung von Rollschläuchen muss die Schlauchreserve innerhalb des markierten Bereichs gekuppelt werden (s. zeichnerische Darstellung). Die Schlauchtruppführerin / der Schlauchtruppführer befiehlt: "2. Rohr - Wasser Marsch!".
6. Beendigung der Wettbewerbsübung
6.1
Die Gruppenführerin / der Gruppenführer befiehlt: "Zum Abmarsch fertig!"
6.2
Die Maschinistin / der Maschinist setzt die FPN / PFPN außer Betrieb. Die Wertungsrichterin / der Wertungsrichter stellt unter Beachtung des Abschnitts 7.8 dieser Bestimmungen eine evtl. Überschreitung des Maximaldruckes fest. Die Maschinistin / der Maschinist nimmt das Prüfmanometer ab und übergibt dieses der Wertungsrichterin / dem Wertungsrichter.
Danach überzeugt sich die Maschinistin / der Maschinist, dass alle Geräte vorhanden, sicher gelagert und die Fahrzeugtüren geschlossen sind.
6.3
Die Melderin / der Melder sichert die Leiter an beiden Leiterholmen, bis der Wassertrupp abgestiegen ist und unterstützt den Wassertrupp bei der Rücknahme der Steckleiter (s. Anhang 8).
6.4
Die Gruppe bringt alle Ausrüstungen und Geräte zum Fahrzeug. Druckschläuche können anstelle der Verlastung im Fahrzeug auf dem Ablageplatz abgelegt werden. Die vom Veranstalter bereitgestellte Steckleiter muss auf dem Ablageplatz abgelegt werden. Zusätzlich sind vom Ablageplatz entnommene Saugschläuche anstelle des Verlastens im Fahrzeug zum Ablageplatz zurück zu bringen. Die Gruppe tritt danach zur Abmeldung an.
7. Wertung der Leistungen
7.1
Die Wettbewerbsübungen werden von der Bahnleiterin / vom Bahnleiter und den
Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern beurteilt. Jede Funktion bzw. jeder Trupp ist gleichzeitig von 2 Wertungsrichterinnen / Wertungsrichtern zu beurteilen, diese müssen für ihre Aufgabe geeignet sein.
Die Zeitnahme für die Gesamtübung erfolgt durch die Bahnleiterin / den Bahnleiter und die Wertungsrichterin / den Wertungsrichter "Gruppenführerin / Gruppenführer". Die Ermittlung der Zeittakte 1 bis 4 wird von den jeweiligen Wertungsrichtern vorgenommen.
Für die Überprüfung der ordnungsgemäßen Ausrüstung anhand der Checkliste sind 2 Wertungsrichterinnen / Wertungsrichter einzusetzen.
(Übersicht s. Anhang 12)
7.2
Die Beurteilung des
Gesamteindrucks der Gruppe einschl. Zurücknahme von Ausrüstung und Gerät sowie der Abmeldung
Pflegezustandes von Fahrzeug, Ausrüstung und Gerät
Auftreten der Gruppenführerin / des Gruppenführers
erfolgt durch das gesamte Wertungsteam.
7.3
Die nach den Ausbildungsvorschriften bzw. diesen Bestimmungen festgelegten Fehler werden erfasst und entsprechend dem Fehlerkatalog als Minuspunkte gewertet.
7.4
Nicht im Fehlerkatalog enthaltene Verstöße gegen diese Bestimmungen sind durch die zuständige Wertungsrichterin / den zuständigen Wertungsrichter handschriftlich auf dem Bewertungsbogen festzuhalten und zu erläutern. Handschriftliche Eintragungen sind von der Wettbewerbsleitung zu überprüfen.
7.5
Nach Beendigung der Wettbewerbsübung erfolgt eine Abschlussbesprechung. Dabei werden der Gruppenführerin / dem Gruppenführer festgestellte Fehler mitgeteilt.
7.6
Die über die Zeitvorgabe von 10 Minuten hinaus festgestellten Zeitüberschreitungen werden für je angefangene 10 Sekunden mit einem Minuspunkt gewertet (bis + 10 Sek. = 1, bis + 20 Sek. = 2 usw.).
Die unter der Zeitvorgabe von 10 Minuten festgestellten Zeitunterschreitungen werden je angefangene 10 Sekunden mit einem Pluspunkt gewertet (bis - 10 Sek. = 1, bis - 20 Sek. = 2 usw.).
7.7
Die in den Zeittakten ermittelten Sekunden / Hundertstelsekunden werden als Minuspunkte bewertet.
Nach Außerbetriebsetzung der FPN / PFPN wird gemeinsam mit der Maschinistin / dem Maschinisten am angekuppelten Prüfmanometer festgestellt, ob der zugelassene Maximaldruck überschritten wurde. Eine Überschreitung des Maximaldrucks von 8 bar wird je 0,1 bar mit einem Minuspunkt gewertet.
7.9
Bewertung der Sonderprüfungen:
Falsche Beantwortung von Fragen:
je 10 Fehlerpunkte
Falsche Koordinate / Ortsangabe:
10 Fehlerpunkte
Knoten nicht ordnungsgemäß
oder Zeitvorgabe 90 Sek. / je Knoten überschritten:
je 10 Fehlerpunkte
7.10
Die Gutpunkte für jede Gruppe betragen 500
7.11
Bei Punktgleichheit von Gruppen entscheidet die geringste Sekundenzahl aller vier Zeittakte, bei weiterer Punktgleichheit entscheidet das Los.
7.12
Bei Einsprüchen entscheidet die Wettbewerbsleitung. Einsprüche sind innerhalb einer Stunde nach Beendigung der Abschlussbesprechung der jeweiligen Gruppe vorzubringen.