Entzündbare feste Stoffe

Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe

Gefahrklasse 4.1

Der Klasse 4 werden feste Stoffe wie z.B. Schwefel, Zelluloid oder roter Phosphor, sowie Stäube von Stein- und Braunkohle zugeordnet. Es sind dies feste Stoffe, bei denen auf Grund ihrer chemischen Eigenschaften oder der Art ihres Vorliegens (Staub) mit einem besonders heftigen Brandverlauf gerechnet werden muß.
Die Gefahr der Stoffe der Klasse 4.1 ist also der äußerst heftige Brandverlauf, der sich in hoher Abbrandgeschwindigkeit, großer Wärmeentwicklung oder möglicher Stichflammenbildung äußert. Bei den staubförmig vorliegenden Stoffen besteht darüber hinaus die Gefahr einer Staubexplosion. Absperrmaßnahmen (mindestens 50 Meter) und Entfernen von Zündquellen sind hier besonders wichtig. Ansonsten ist Wasser als Löschmittel bei Bränden mit festen Stoffen geeignet. Das Entstehen von Brandgasen mit unterschiedlicher Wirkung oder von giftigen Gasen ist dabei zu beachten.


Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe

Gefahrklasse 4.2

Hier sind Stoffe eingeordnet, die dermassen reaktionsfreudig sind, dass sie zur Selbstentzündung neigen: Ihre Zündtemperatur liegt so niedrig, dass sie sich an der Luft ohne weitere Wärmezufuhr entzünden. Weißer Phosphor (Zündtemperatur 30°C) ist das bekannteste Beispiel für selbstentzündliche Stoffe.
Selbstverständlich liegt die Hauptgefahr in der Tatsache, dass sich diese Stoffe bei Kontakt mit der Luft sofort entzünden. Aus diesem Grund sind selbstentzündliche Stoffe für den Transport von einer Schutzflüssigkeit oder einem Schutzgas umgeben. Weißer Phosphor wird beispielsweise unter Wasser gelagert. Eine Beschädigung des Transportbehälters führt zur Gefahr der Selbstentzündung, weil die Schutzflüssigkeit oder das Schutzgas entweichen können. Brennen die selbstentzündlichen Stoffe, können sie gelöscht werden. Sie können jedoch von dem Löschmittel forttransportiert werden und sich an anderer Stelle ablagern. Hier entstehen nach Verdunsten des Löschmittels weitere Brandstellen durch erneute Selbstentzündung des abgelagerten Stoffes.


Klasse 4.3: Stoffe, die bei Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln

Gefahrklasse 4.3

Alkali- und Erdalkalimetalle, wie z.B. Natrium, Kalium, Calcium und deren Legierungen untereinander, aber auch Calciumcarbid sind der Klasse 4.3 zugeordnet.
Diese Stoffe bilden, wenn sie mit Wasser in Berührung kommen, entzündliche Gase. Alkali- und Erdalkalimetalle bilden in Verbindung mit Wasser Wasserstoff. Die Reaktion des Metalls mit Wasser ist in der Regel so heftig, dass die dabei freiwerdende Wärme ausreicht, um den Wasserstoff zu entzünden. Bringt man Calciumcarbid und Wasser zusammen, so entweicht das Gas Acetylen.



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