Klasse 6: Giftige, ansteckungsgefährdende und ekelerregende Stoffe

Klasse 6.1: Giftige Stoffe

Gefahrklasse 6.1

Giftige Stoffe sind Stoffe, die bei einmaliger oder kurzzeitiger Aufnahme kleinerer Mengen zu Gesundheitsschäden oder zum Tode führen. Die Aufnahme kann durch Verschlucken, über die Atemwege oder über die Haut erfolgen. Typische Beispiele für Stoffe der Klasse 6.1 sind Arsenverbindungen, Blausäure oder bestimmte Mittel zur Schädlingsbekämpfung.
Die Wahl der entsprechenden Schutzkliedung richtet sich nach dem vorliegenden Stoff, Mindestschutz durch umluftunabhängigen Atemschutz ist unerläßlich. In vielen Fällen muß Vollschutz getragen werden. Da die schädigende Wirkung auch für die Umwelt bestehen kann, ist eine Ausbreitung möglichst zu verhindern.



Klasse 6.2: Infektiöse Stoffe

Gefahrklasse 6.2

Krankenhausabfälle, nicht spezifizierte, lebensgefährliche Mikro-Organismen, Krankheitserreger für Menschen und Tiere, aber auch verendete Tiere, infizierte verendete Tiere, Knochen, Dünger aus Ställen, Rückstände aus der Lederleimproduktion, Schweineborsten und ähnliches fallen unter diese Gefahrgutklasse.
Die Hauptgefahr ist die mögliche Ansteckung an Krankheitserregern. Der direkte Kontakt ist zu vermeiden, Atemschutz und Schutz der Hautoberfläche mit Gummihandschuhen, gegebenenfalls sogar Vollschutz, sind erforderlich




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