Klasse 8: Ätzende Stoffe

Gefahrklasse 8

Säuren (ph-Wert unter 7) und Laugen (ph-Wert über 7) fallen in diese Klasse. Beispiele für Säuren sind Salz-, Schwefel-, Salpeter- oder Flußsäure. Beispiele für Laugen sind Ammoniaklösung, Natriumhydroxid oder Kaliumhydroxid.
Ätzende Stoffe wirken gewebezerstörend. Der Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden, da sonst mit starken und tiefgehenden Verätzungen gerechnet werden muß. Da auch die Dämpfe dieser Stoffe ätzend wirken und eine starke zerstörrerische Wirkung auf die Atemwege haben können, ist Atemschutz unbedingt erforderlich. Die Einsatzkräfte sind überwiegend mit Vollschutz-Anzügen zu schützen. Sollte die Haut mit einem ätzenden Stoff in Berührung gekommen sein, ist die betreffende Hautstelle mindestens 15 Minuten mit Wasser zu spülen, um die Konzentration der Säure / Lauge zu verringern und die Schädigung des Gewebes in tiefer liegenden Schichten zu verhindern. Auslaufende Stoffe dieser Klasse müssen möglichst aufgefangen, ansonsten eingedeicht werden. Man kann die Konzentration mit Wasser herabsetzen. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, weil einige Säuren das Wasser zum Sieden bringen und mit dem Wasser umherspritzen können (Siedeverzug).

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